Kosten
In Deutschland werden leider nur die zwei klassischen Therapieschulen (tiefenpsychologisch fundierte und verhaltenstherapeutische Methoden) als Gesundheitsleistungen anerkannt. Ich bevorzuge humanistische und systemische Verfahren, die alle erst in den letzten Jahrzehnten entwickelt wurden und von den meisten Krankenkassen (noch) nicht bezahlt werden. Deshalb richtet sich mein Angebot vorrangig an Selbstzahler - leider.
Eine normale Zeitstunde im Einzelsetting kostet 60 Euro. Bei 1,5 Stunden erhöht sich der Preis auf 90 Euro und bei zwei Stunden auf 120 Euro. Bei Paarsitzungen, in denen eine Co-Therapeutin zugegen ist, erhöht sich der Grundpreis um die Hälfte, z.B. für eine Zeitstunde auf 90 Euro. Im kurzzeittherapeutischen Setting (1-4 Sitzungen) kann ich leider keine kostenlose Probesitzung anbieten.
Eine Sitzung dauert so lange, bis sie ihren natürlichen Abschluß findet. Erfahrungsgemäß bedarf es dafür einer Zeit zwischen 1 und 2 Stunden, selten auch mal länger. Um die Bezahlung möglichst einfach zu halten, bitte ich Sie deshalb, genügend Geld für bis zu 2 Stunden mitzubringen.
Wenn Sie ein sehr geringes Einkommen haben (z.B. als Student, Rentner oder Hartz VI-Empfänger) biete ich Ihnen 1/3 Preisnachlaß an, so daß der Preis für eine normale Therapiestunde nur noch 40 Euro beträgt. Entsprechendes gilt auch für 1,5 oder 2 Stunden.
Für Gruppensitzungen und Tagesseminare gelten Festpreise, die vorher bekannt gegeben werden. Auch hier gibt es Sonderpreise für Geringverdienende.
Für Langzeittherapie, Krisenbegleitung und in Notlagen wird ein angemessener Preis gemeinsam ausgehandelt.
Die Leistungen werden quittiert. Bei mehreren Sitzungen erfolgt die Rechnungslegung einmal im Monat. Aufgrund des Charakters als Leistungen nach dem Heilpraktikergesetz und meiner Veranlagung nach § 19 Abs. 1 UstG enthalten die Rechnungen keine Mehrwertsteuer.
Termine, die nicht wenigstens 24 Stunden vorher abgesagt wurden, werden - von begründeten Ausnahmen abgesehen - in Rechnung gestellt.
Kostenerstattung
Die Kosten für beraterische Leistungen (Coaching, Supervision) sind in der Regel selbst zu tragen. Als Heilpraktiker für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz kann ich heilkundliche Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH) in Rechnung stellen. Diese werden von den gesetzlichen Krankenkassen normalerweise nicht übernommen. Bei Privatversicherungen oder mit einer Zusatzversicherung, die den Heilpraktiker einschließt, ist allerdings eine teilweise oder vollständige Erstattungen durch die Krankenversicherungen möglich. Es ist daher ratsam, sich möglichst VOR Beginn einer Therapie oder Krisenbegleitung mit seiner Krankenkasse zu besprechen.
Folgende Fragen können Sie an Ihren Versicherer richten:
1. Beinhaltet mein Tarif (für Krankenvoll-, Teil- oder Ergänzungsversicherung) die Erstattung psychotherapeutischer Behandlungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie?
2. Gibt es in meinem Tarif irgendwelche Beschränkungen im Sinne von Wartezeiten, Höchsterstattungssummen pro Jahr oder sonstige Begrenzungen im Bereich heilkundlicher Psychotherapie?
3. Auf welcher Grundlage werden Heilpraktikerrechnungen erstattet? Ist die Grundlage das frei mit dem Heilpraktiker vereinbarte Honorar, ein Honorar in Analogie zur Gebührenordnung für Ärzte oder auf der Grundlage der sogenannten Gebührenordnung für Heilpraktiker?
Die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH) wurde auf Grund einer bundesweiten Erhebung unter Heilpraktikern im Jahre 1985 erstellt, seither nicht verändert und hat keine rechtsbindende Wirkung. Zentrale Leistungsvoraussetzung zur Erstattung bei den meisten Versicherern ist die medizinische Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung (Psychosomatosen, Depression, Angst- oder Zwangsstörung etc.). Nicht erstattungsfähig sind Behandlungen von Störungen "ohne Krankheitswert".
|